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Bauunternehmen Blume
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Perimeter­dämmung – Keller­außen­wände und Boden­platte effizient dämmen

Wir von Bauunternehmen Blume aus Ennepetal dämmen und schützen Ihren Keller mit einer Perimeter­dämmung.

Systemskizze Perimeterdämmung

Sollen einer oder mehrere Ihrer Keller­räume beheizt werden können, weil Sie sich dort z. B. ein Arbeits­zimmer oder ein zusätz­liches Fernseh­zimmer ein­richten möchten? Dann ist eine Keller­dämmung mehr als sinn­voll. Aber auch wenn Sie den Keller als reinen Stau­raum nutzen möchten, sorgt eine Perimeter­dämmung für ein besseres Raum­klima im Keller und beugt Schimmel­bildung vor.


Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns!


Was ist eine Perimeter­dämmung?

Mit Perimeter­dämmung ist die Wärme­dämm­schicht gemeint, die unterhalb der Erd­ober­fläche, also rund­herum um die Keller­außen­wände und unter der Boden­platte verlegt wird. Man spricht hier auch von der Däm­mung im erd­be­rührten Bereich. Anders als bei Dämm­schichten ober­halb der Erd­ober­fläche muss sie dem Erd­druck stand­halten. Zum Einsatz kommen daher druck­feste und wasser­dichte Hart­schaum­platten. Diese werden auf die Keller­ab­dichtung geklebt bzw. unter der Boden­platte (bei Neu­bauten) verlegt.

Den Keller zu dämmen hilft nicht nur Heiz­kosten zu senken, sondern trägt auch zu einem ange­neh­meren Raum­klima bei. Gerade im Keller besteht auf­grund von Kälte und Feuch­tig­keit ein erhöhtes Risiko der Schimmel­bil­dung, das mit einer Däm­mung verringert werden kann.

Vorteile einer Perimeter­dämmung:

  • Senkung der Heiz­kosten
  • Steigerung des Wohn­komforts durch gesundes Raum­klima
  • Niedriges Schimmel­pilz­risiko
  • Schutz der Keller­ab­dichtung vor mecha­nischen Beschädi­gungen
  • Klimaschutz durch geringeren CO2-Ausstoß
  • Wertsteigerung Ihres Gebäudes
  • Schonung der Energie­ressourcen

Wenn Sie den Keller Ihres Neubaus dämmen möchten oder sich fragen, ob auch eine nach­trägliche Keller­dämmung noch möglich ist, sprechen Sie uns an! Wir von Bauunternehmen Blume aus Ennepetal unter­stützen Sie bei der Planung und Aus­führung!

Wann braucht man eine Perimeter­dämmung?

Das Gebäude­energie­gesetz (GEG) schreibt für Keller von Neu­bauten sowie für Keller­sanierungen einen maximalen U-Wert von 0,30 W/(m²K) vor. Von der Dämm­pflicht aus­ge­nommen sind Keller, die nach dem 31.12.1983 unter Berück­sichti­gung der damals geltenden Energie­spar­vorschriften errichtet oder saniert wurden.

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